Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der SwissViva GmbH (nachfolgend "SwissViva") im Bereich Webdesign, Webentwicklung, digitaler Services und verwandter Dienstleistungen.
Vertragspartner:
SwissViva GmbH
Industriestrasse 47
6300 Zug, Schweiz
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch SwissViva anerkannt.
2. Leistungsumfang
SwissViva erbringt folgende Hauptleistungen:
- Webdesign & -entwicklung: Erstellung von Websites, Online-Shops und Web-Applikationen
- Corporate Identity: Logo-Design, Branding und Designsysteme
- Digitale Services: SEO, Content-Erstellung, Automatisierung
- Hosting & Wartung: Server-Management, Updates und Support
Der konkrete Leistungsumfang wird im individuellen Angebot oder Vertrag festgelegt.
3. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Anzahlung zustande.
Kostenloser Entwurf: Initial-Entwürfe werden kostenfrei erstellt. Bei Nichtbeauftragung verbleibt das Nutzungsrecht bei SwissViva.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise: Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.
Zahlungsmodalitäten:
- "Zahlung nach Zufriedenheit": Bei diesem Modell erfolgt die Zahlung erst nach Fertigstellung und Abnahme des Projekts
- Standardprojekte: 50% Anzahlung, 50% bei Projektabschluss
- Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. erhoben.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zu folgender Mitwirkung:
- Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte, Bilder und Texte
- Rechtzeitige Rückmeldung und Freigaben
- Nennung eines projektverantwortlichen Ansprechpartners
- Bereitstellung notwendiger Zugangsdaten
Verzögerungen durch unzureichende Kundenmitwirkung berechtigen SwissViva zur Terminverschiebung und Mehraufwandverrechnung.
6. Projektabnahme und Gewährleistung
Abnahme: Der Kunde hat das Projekt innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung zu prüfen und abzunehmen. Ohne Rückmeldung gilt das Projekt als abgenommen.
Gewährleistung: SwissViva gewährleistet 12 Monate die vertragsgemässe Funktion der erstellten Lösung. Ausgenommen sind Schäden durch unsachgemässe Bedienung oder Dritteingriffe.
30-Tage-Geld-zurück-Garantie: Bei Unzufriedenheit innerhalb von 30 Tagen nach Projektabschluss wird der Kaufpreis vollständig erstattet.
7. Haftung und Haftungsbeschränkung
SwissViva haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Gesamthaftung ist auf die Auftragssumme des jeweiligen Projekts begrenzt.
SwissViva übernimmt keine Haftung für:
- Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt wurden
- Drittanbieterdienste und externe Services
- Ausfälle von Internet oder Hosting-Providern
- Schäden durch Sicherheitslücken in Drittsoftware
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Übertragung: Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die uneingeschränkten Nutzungsrechte an der erstellten Website.
Vorbehalte:
- Lizenzpflichtige Schriften, Bilder und Software bleiben beim jeweiligen Rechteinhaber
- SwissViva behält sich das Recht vor, das Projekt zu Referenzzwecken zu nutzen
- Der Quellcode von Standardkomponenten verbleibt bei SwissViva
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
SwissViva verpflichtet sich zur Vertraulichkeit aller Kundendaten und Geschäftsinformationen.
Die Datenbearbeitung erfolgt gemäss der separaten Datenschutzerklärung und den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
10. Support und Wartung
Support: Technischer Support erfolgt werktags zwischen 09:00-18:00 Uhr mit einer Antwortzeit von maximal 24 Stunden.
Wartung: Optionale Wartungsverträge umfassen Updates, Backups und Sicherheitspatches. Details regelt der separate Wartungsvertrag.
11. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge: Enden automatisch mit Projektabschluss
Wartungsverträge: Laufzeit 12 Monate, Kündigung 3 Monate vor Ablauf
Ausserordentliche Kündigung: Bei wichtigem Grund möglich, bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten
12. Höhere Gewalt
SwissViva ist von der Erfüllungspflicht befreit, wenn die Leistungserbringung durch höhere Gewalt, Streik, Lockdown oder andere unvorhersehbare Ereignisse verhindert wird.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtlich zulässige, dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommende Regelungen ersetzt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Schweizerisches Recht
Gerichtsstand: Zug, Schweiz
Sprache: Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB
Version: Januar 2025 | Rechtlicher Hinweis: Diese AGB wurden nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen Anwalt.